Die Module des neuen Curriculums werden erst nach dem Bedarf angeboten, der sich für die Studienanfänger im WS18/19 ergibt. Auf diese Weise werden die Module sukzessive in das neue Curriculum überführt und die Studierenden des bisherigen Curriculums können noch nach Plan weiter studieren.
Studierende, die zum WS18/10 in höhere Semester in das neue Curriculum wechseln, müssen äquivalente Module hören, falls die laut Curriculum eigentlich geforderten Module noch nicht angeboten werden. Nach denselben Regeln werden bereits erbrachte Module aus dem bisherigen Curriculum übertragen. Diese Äquivalenz- und Übergangsregeln hat der Fachbereichsrat hat auf seiner Sitzung vom 30. Mai 2018 beschlossen.
Dort wird u.a. festgelegt, dass "Software-Entwicklung 3" als äquivalent zum neuen Modul "Verteilte und nebenläufige Programmierung" gilt. Der zusätzliche ECTS-Punkt von "Software-Entwicklung 3" wird dabei von dem Ergänzungsblock abgezogen. Rechnersysteme 2 gilt zu der künftigen "Rechnerorganisation und Systemsoftware" als äquivalent, hat aber 2 LP weniger, die dann dem Ergänzungsblock zugeordnet werden. Macht man SE3 und RS2 zusammen, wird ein Punkt für die Ergänzung frei.